Sind Sie vor Kurzem von der Künstlersozialversicherung (KSK/Künstlersozialkasse) kontaktiert worden, weil Sie einen Designer oder eine Designerin beauftragt haben? Oder ist die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen ihrer regelmäßigen Betriebsprüfungen auf Rechnungen gestoßen, die Sie von einem Kreativschaffenden erhalten haben?
Aus diesen Gründen könnten Sie dazu aufgefordert werden, eine Liste dieser und ähnlicher Rechnungen bereitzustellen oder sogar rückwirkend Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen.
Warum Sie KSK-Beiträge zahlen müssen, erfahren Sie hier.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung für Künstler und Publizisten in Deutschland. Sie wurde 1983 ins Leben gerufen, um die soziale Absicherung von freiberuflichen Künstlern und Publizisten zu verbessern.
Wer gilt als Künstler oder Publizist?
Laut Künstlersozialversicherungsgesetz sind das Personen, die selbständig und künstlerisch oder publizistisch tätig sind. Dazu gehören beispielsweise:
- Bildende Künstler
- Musiker
- Schriftsteller
- Journalisten
- Grafiker und
- Fotografen
Sie als Auftraggeber sollten daher prüfen, ob die Person, welche Sie beauftragen möchten unter die KSK fällt.
Wie werden die KSK-Beiträge berechnet?
Der Beitragssatz beträgt im Jahr 2023 5 % des Honorars, das Sie an den Künstler oder Publizisten zahlen. Sie zahlen die Künstlersozialabgabe auf alle Nettosummen, die auf den Rechnungen aufgeführt sind, mit Ausnahme von Bewirtungskosten sowie steuerfreien Aufwandsentschädigungen. Dafür aber auch auf Auslagen wie z. B. Materialkosten.
Die KSK-Beiträge müssen Sie als Auftraggeber selbst zahlen. Sie können diese Kosten nicht auf den Künstler oder Publizisten übertragen. Auch können Sie die Kosten nicht vom Künstler oder Publizisten “zurückfordern” oder eine Rechnungskürzung im Nachhinein verlangen. Denn das wäre ein eindeutiger Straftatbestand nach dem Sozialgesetzbuch, der entsprechend geahndet würde.
Warum muss man als Auftraggeber die KSK-Beiträge zahlen?
Es gibt mehrere Gründe. Hier drei davon:
- Unterstützt die Künstlersozialkasse die soziale Absicherung von Künstlern und Publizisten, die oft unregelmäßige und unsichere Einkommensverhältnisse haben. Durch die KSK-Beiträge können sie in den Genuss von Kranken-, Renten- und Pflegeversicherungsleistungen kommen, die sie sich sonst möglicherweise nicht leisten könnten.
- Trägt die Künstlersozialkasse zur Chancengleichheit bei, indem sie Künstlern und Publizisten den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen erleichtert. Ohne die KSK-Beiträge müssten Künstler und Publizisten allein für ihre Sozialversicherung aufkommen, was für viele von ihnen aufgrund ihrer finanziellen Situation schwierig sein kann.
- Ist die Zahlung der KSK-Beiträge gesetzlich vorgeschrieben. Auftraggeber, die diese Beiträge nicht zahlen, können mit empfindlichen Geldstrafen und rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Bin ich als Auftraggeber verpflichtet, die KSK-Beiträge zu zahlen?
Ganz klar ja!
Die Künstlersozialabgabe ist für die Rechnungen aller selbständigen Designer fällig, die freiberuflich oder in einer Personengesellschaft tätig sind. Und zwar unabhängig davon, ob die Künstler und Publizisten, die sie beauftragen, selbst Mitglied der Künstlersozialkasse sind.
Sie können den Künstler oder Publizisten fragen, ob er in der KSK Mitglied ist, es ändert aber nichts daran, dass Sie die KSK-Beiträge zahlen müssen. Adäquate Ansprechpartner zu diesem Thema sollte Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater sein, da sie Ihnen auch die Abwicklung mit der Künstlersozialkasse abnehmen können.
Wann muss ein Auftraggeber die KSK-Beiträge zahlen?
Als Auftraggeber sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie die KSK-Beiträge pünktlich zahlen, um mögliche Geldstrafen oder rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Beiträge müssen i. d. R. monatlich an die KSK gezahlt werden. Eine verspätete Zahlung kann nicht nur Sie als Auftraggeber benachteiligen, sondern auch den Künstler oder Publizisten selbst. Werden die Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Künstler oder Publizist möglicherweise nicht vollständig versichert.
FAZIT
Wichtig für Sie als Auftraggeber sind also zwei Punkte:
- Zahlen Sie die KSK-Beiträge rechtzeitig und ordentlich
- Berücksichtigen Sie die KSK-Beiträge bei Ihrer Kalkulation der Gesamtkosten für das Projekt mit dem Künstler oder Publizisten
Tipps & interessante Links
- Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur KSK
PDF – BROSCHÜRE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR ARBEIT UND SOZIALES ZUR KSK(Die PDF beantwortet als ein Ratgeber für Versicherte, Verwerter und Interessierte die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Künstlersozialversicherung und fasst die jüngsten Neuregelungen verständlich zusammen) - Informationen der KSK zum Thema “Wer ist abgabepflichtig?”
https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter/wer-ist-abgabepflichtig - Weitere Informationen der KSK für Unternehmer und Verwerter
https://www.kuenstlersozialkasse.de/unternehmen-und-verwerter
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