Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Einfach erklärt

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz soll dafür sorgen, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Aber was bedeutet das genau und was müssen Unternehmen tun?

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das BFSG gilt für alle Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen für die breite Öffentlichkeit anbieten. Dazu gehören sowohl Hersteller technischer Geräte als auch Anbieter von Online-Diensten. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen genauso wie alle anderen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können.

Warum Barrierefreiheit jeden betrifft – B2C und B2B

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen. Ältere Menschen, Personen mit vorübergehenden Einschränkungen (wie ein gebrochener Arm) oder solche mit geringerer technischer Affinität profitieren ebenfalls. Im B2C-Bereich (Business to Consumer) ist Barrierefreiheit wichtig, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Im B2B-Bereich (Business to Business) kann Barrierefreiheit zu besseren Geschäftsbeziehungen und einer stärkeren Marktposition führen.

Für welche Produkte und Dienstleistungen gilt das BFSG?

Das Gesetz betrifft viele Bereiche, unter anderem:

  • Technische Geräte: Smartphones, Computer, Haushaltsgeräte.
  • Online-Dienste: Webseiten, Online-Shops, Apps.

Für welche Websites gilt das Gesetz?

Das BFSG gilt für alle Webseiten, die Dienstleistungen oder Produkte für die breite Öffentlichkeit anbieten. Das umfasst sowohl kommerzielle Webseiten als auch solche von Behörden und öffentlichen Einrichtungen.

Was ist eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann, unabhängig von möglichen Einschränkungen. Das bedeutet, dass Texte, Bilder, Videos und Bedienelemente für alle verständlich und zugänglich sind.

Worauf gilt es bei der Barrierefreiheit einer Website zu achten?

Hier kommen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) ins Spiel. Diese Richtlinien geben vor, wie man Webseiten barrierefrei gestaltet. Die wichtigsten Prinzipien sind:

  • Wahrnehmbarkeit
    Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.
  • Bedienbarkeit
    Alle Funktionen müssen einfach bedienbar sein.
  • Verständlichkeit
    Inhalte müssen leicht verständlich sein.
  • Robustheit
    Webseiten müssen auf verschiedenen Geräten und mit verschiedenen Hilfsmitteln funktionieren.

Welche Beeinträchtigungen sind für barrierefreie Websites wichtig?

Barrierefreiheit berücksichtigt verschiedene Arten von Beeinträchtigungen, darunter:

  • Sehbehinderungen: Farbenblindheit, geringe Sehkraft bis hin zu Blindheit.
  • Hörbehinderungen: Schwerhörigkeit bis hin zur Gehörlosigkeit.
  • Motorische Beeinträchtigungen: Schwierigkeiten bei der Nutzung von Maus und Tastatur.
  • Kognitive Beeinträchtigungen: Lernschwierigkeiten, Konzentrationsprobleme.

Welche Barrierefreiheitsanforderungen gilt es zu erfüllen?

Einige Anforderungen umfassen:

  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel für Videos
  • Klare und einfache Navigation
  • Hoher Farbkontrast
  • Tastaturbedienbarkeit

Vorteile digitaler Barrierefreiheit

  1. Zugänglichkeit für alle
    Jeder kann Ihre Inhalte nutzen.
  2. Erweitertes Publikum
    Erreichen Sie mehr Menschen.
  3. Bessere Nutzererfahrung
    Alle profitieren von klaren und gut strukturierten Inhalten.
  4. Rechtliche Sicherheit
    Erfüllen Sie gesetzliche Vorgaben.
  5. SEO-Vorteile
    Suchmaschinen bevorzugen zugängliche Webseiten.
  6. Wettbewerbsvorteil
    Heben Sie sich von der Konkurrenz ab.
  7. Positive Markenwahrnehmung
    Zeigen Sie soziale Verantwortung.
  8. Höhere Konversionsrate
    Mehr Nutzer können Ihre Produkte und Dienstleistungen kaufen.

Checkliste: Machen Sie Ihre Website barrierefrei

  1. Bestandsaufnahme der aktuellen Webseite
  2. Alternativtexte für alle Bilder einfügen
  3. Untertitel und Transkripte für Videos bereitstellen
  4. Klare und einfache Navigation gestalten
  5. Farben mit ausreichendem Kontrast wählen
  6. Tastaturbedienbarkeit sicherstellen
  7. Regelmäßige Tests mit Nutzern durchführen
  8. Schulung der Mitarbeiter zur Barrierefreiheit

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum BFSG

Was bedeutet das BFSG konkret für meine Website oder meinen Online-Shop?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bestimmte verbraucherorientierte digitale Angebote dazu, ohne Hürden nutzbar zu sein – z. B. per Tastatur bedienbar, mit ausreichenden Kontrasten und verständlichen Formularen.

Betrifft mich das BFSG überhaupt – auch wenn ich „nur“ Dienstleistungen anbiete?

Das hängt davon ab, ob Sie Leistungen an Verbraucher online bereitstellen (Shop, Buchung, Kundenbereich). Selbst wenn Sie formal nicht vollumfänglich betroffen sind: Barrierefreiheit reduziert Abbrüche, senkt Supportkosten und verbessert SEO.

Gilt die BFSG-Übergangsfrist bis 2030 auch für Websites/Online-Shops – und was ist mit Relaunches?

Kurz: Nein, es gibt keine generelle Schonfrist für Webangebote. Unter das BFSG fallende Websites/Online-Shops (Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr) müssen seit 28.06.2025 barrierefrei sein. Übergangsregeln bis 2030 greifen nur eng begrenzt – z. B. für bereits vor dem Stichtag eingesetzte Produkte (Hardware) oder vor dem 28.06.2025 geschlossene Dienstleistungsverträge. Ein Relaunch, Funktions- oder Design-Update gilt als Änderung und ist sofort BFSG-konform umzusetzen.

Welche BFSG-Anforderungen gelten praktisch für Design & Content?

In der Praxis orientieren wir uns an WCAG-Kriterien (Level AA) und EN 301 549 – übersetzt in greifbare Maßnahmen:
Kontraste & Typo für gute Lesbarkeit
Tastaturbedienbarkeit und klar sichtbarer Fokus
Alternativtexte für Bilder, Untertitel/Transkript für Medien
Formulare mit verständlichen Labels, Fehlermeldungen und Status
Strukturierte Überschriften, sinnvolle Linktexte, konsistente Navigation
• Barrierearme Checkout-/Buchungsprozesse und verständliche CAPTCHA-Alternativen

Wie gehe ich vor, wenn ich BFSG und Barrierefreiheit schlank umsetzen möchte?

Roadmap in 4 Schritten:
Quick-Check (30–60 Min.) – Status, Risiken, Prioritäten.
Must-haves zuerst (Kontraste, Fokus, Formulare, Medien).
Content-Update & Schulung für Redaktion (Alt-Text-Routine, Überschriftenlogik).
Erklärung zur Barrierefreiheit + Monitoring (regelmäßige Re-Checks).

Was kostet das und welchen Nutzen habe ich über die Compliance hinaus?

Die Kosten hängen von Umfang, Template-Qualität und Shop-Komplexität ab. Es muss vorab ein Audit mit konkreter Maßnahmenliste erstellt werden und danach wird ein modulares Angebot aufgesetzt. Der Nutzen, der sich rechnet: mehr Conversions, bessere UX, stärkere SEO-Signale (Sauberkeit im Markup, interne Linktexte, Content-Struktur) und weniger Barrieren für mobile & ältere Zielgruppen.

Machen Sie Ihre Website fit für die Zukunft! Starten Sie jetzt mit der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und profitieren Sie von den zahlreichen Vorteilen.

Lassen Sie sich beraten und gestalten Sie Ihre digitalen Angebote inklusiv und zugänglich für alle.
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