Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Wer ist betroffen und warum?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt seit seiner Einführung für Diskussionen, insbesondere bei Unternehmen und Selbstständigen. Doch wer ist eigentlich betroffen, und was bedeutet das für Websites, Produkte und Dienstleistungen? In diesem Beitrag klären wir diese Fragen und zeigen Ihnen konkrete Beispiele, um Klarheit zu schaffen.

Was regelt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und verpflichtet Unternehmen, ihre Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Das betrifft vor allem digitale Angebote, aber auch Produkte und Dienstleistungen im Alltag.

Betroffen sind Unternehmen oder Einzelunternehmer, die:

  1. Dienstleistungen oder Produkte öffentlich anbieten.
  2. In den Bereichen Mobilität, Kommunikation, Handel oder Dienstleistungen tätig sind.
  3. Ihre Zielgruppe nicht durch Barrieren ausschließen möchten.

Betroffene Branchen, Produkte und Dienstleistungen

Ob eine Berufsgruppe vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen ist, hängt von ihrem Geschäftsmodell und ihren digitalen Angeboten ab.

BrancheProdukt/DienstleistungWarum betroffen?
E-CommerceOnline-ShopsZugang für Kunden mit Seh- oder Hörbehinderungen muss gewährleistet sein.
Banken & FinanzenMobile Banking Apps, Online-BankingFinanzdienstleistungen müssen für alle zugänglich sein.
TransportFahrkartenautomaten, BuchungsportaleÖffentliche Verkehrsmittel müssen für alle zugänglich gebucht werden können.
BildungE-Learning-PlattformenLernangebote dürfen niemanden ausschließen.
KulturOnline-VeranstaltungsportaleBuchungen und Informationen müssen barrierefrei zugänglich sein.

Grundsätzlich gilt:

  • Das BFSG zielt auf Unternehmen ab, die Produkte und Dienstleistungen öffentlich anbieten, insbesondere solche, die online verfügbar sind.
  • Kleine Betriebe, die keine Dienstleistungen oder Produkte online anbieten oder ihre Angebote ausschließlich regional und ohne digitale Schnittstellen vertreiben, sind oft nicht direkt betroffen.
  • Aber: Wer eine Website betreibt, sollte unabhängig von gesetzlichen Anforderungen Barrierefreiheit ernst nehmen, um potenzielle Kunden nicht auszuschließen.

Beispiele möglich betroffener Berufsgruppen

BerufsgruppeBetroffenheit
PhysiotherapeutenJa, wenn sie Online-Terminbuchungen oder Informationen zu Behandlungen anbieten.
Banken & SteuerberaterJa, bei Online-Beratungen, Mandantenportalen oder steuerlichen Tools auf der Website.
RechtsanwälteJa, wenn sie Online-Terminbuchungen, Downloads (z. B. Formulare) oder Mandantenservices anbieten.
HandwerkerJa, wenn sie über ihre Website Kostenvoranschläge, Terminvereinbarungen oder Beratungen ermöglichen.
ApothekenJa, wenn sie Online-Bestellungen, Medikamentenreservierungen oder Gesundheitsinformationen anbieten.
Hotels und GaststättenJa, bei Online-Reservierungssystemen, Menü-Downloads oder virtuellen Rundgängen.
Coaches & TrainerJa, wenn sie digitale Kurse, E-Books oder Buchungstools auf ihrer Website anbieten.
ArchitektenJa, wenn sie Baupläne, Angebote oder Beratungen über ihre Website bereitstellen.
Künstler & KreativeJa, bei Online-Shops, Produktkatalogen oder virtuellen Beratungstools.
BildungsanbieterJa, bei Online-Kursen, E-Learning-Plattformen oder digitalen Lehrmaterialien.
FitnessstudiosJa, wenn sie Mitgliedschaften, Trainingspläne oder Online-Kurse auf ihrer Website anbieten.

Warum ist es wichtig, diese Berufsgruppen zu berücksichtigen?

Viele dieser Berufsgruppen haben digitale Angebote oder Schnittstellen, die öffentlich zugänglich sind. Barrierefreiheit wird nicht nur durch das Gesetz relevant, sondern auch durch den Wunsch, neue Kundenkreise zu erreichen und inklusiv zu arbeiten.

Sollten auch kleine Unternehmen handeln?

Auch wenn das Gesetz kleine, regionale Betriebe formell ausnehmen könnte, gibt es gute Gründe, Barrierefreiheit zu berücksichtigen:

  1. Kundenbindung: Menschen mit Behinderungen sind eine wichtige Zielgruppe.
  2. Wettbewerbsvorteil: Barrierefreie Websites wirken professioneller und zugänglicher.
  3. Vorbereitung auf die Zukunft: Gesetze können erweitert werden, und Barrierefreiheit wird zum Standard.

Positive und negative Beispiele für Barrierefreiheit auf Websites

Positive BeispieleNegative Beispiele
Klare Navigation mit aussagekräftigen MenüpunktenUnübersichtliche Navigation ohne Struktur
Textalternativen für Bilder (Alt-Tags)Fehlende Bildbeschreibungen
Untertitel oder Transkripte für VideosVideos ohne Untertitel oder Gebärdensprachoptionen
Hoher Farbkontrast für Texte und HintergründeNiedriger Farbkontrast, der schwer lesbar ist

Ist Ihre Website betroffen?

Ihre Website ist betroffen, wenn:

  1. Sie Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen.
  2. Sie öffentliche Informationen oder Buchungen anbieten.
  3. Sie digitale Inhalte für die Allgemeinheit bereitstellen.
  4. Ihre Zielgruppe Menschen mit Behinderungen umfasst oder umfassen könnte.


Falls einer dieser Punkte auf Sie zutrifft, sollten Sie zeitnah handeln, um Bußgelder und oder einen Imageverlust zu vermeiden.

Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich

Viele Unternehmen haben sich bisher kaum intensiv mit dem Thema Barrierefreiheit beschäftigt. Doch je nach Branche erfordert das BFSG erhebliche Anpassungen. Schätzungen zufolge kann die technische Umsetzung für einen Online-Shop zwischen acht und zwölf Monaten in Anspruch nehmen, mit Kosten im oberen fünfstelligen Bereich.

Angesichts dieser Herausforderungen sollten betroffene Unternehmer und Unternehmen nicht zögern, sich zeitnah mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Wer die gesetzlichen Vorgaben für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen ignoriert, riskiert empfindliche Strafen – mit Bußgeldern von bis zu 100.000 €

FAZIT

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betrifft mehr Unternehmen, als angenommen wird. Mit einer barrierefreien Website zeigen Sie nicht nur Verantwortung, sondern erschließen auch neue Zielgruppen und stärken Ihr Markenimage.

Haben Sie Fragen oder sind unsicher, ob Ihre Website den Anforderungen entspricht? Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Analyse und Beratung. Gemeinsam machen wir Ihre Website fit für die Zukunft!

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Über den Autor

Hier schreibt Kim Niclas Stahmer, gelernter Mediengestalter (Digital & Print) und Webdesigner (2x ausgezeichnet mit dem German Web Award) aus Mittelhessen. Seit über 20 Jahren entwickle ich Markenauftritte und WordPress-Websites für Soloselbstständige und KMU – klar, nutzerfreundlich und mit Blick auf Wirkung & Ergebnis. Für ein Ergebnis, das nicht nur hübsch ist, sondern leise verkauft.

Ich verfasse meine Artikel mit Sorgfalt, Bedacht und Praxiserfahrung. 
Zitieren oder verlinken ist ausdrücklich erlaubt, aber bitte mit Quellenangabe/Link zum Original. Ungekennzeichnete 1:1-Kopien sind nicht gestattet, aber das versteht sich von selbst.

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